10 Fragen und Antworten zur Ortsplanungsrevision

Die zehn meist gestellten Fragen der Ortsplanungsrevision sind untenstehend zusammengefasst.

Benötigen Sie weitere Informationen oder haben Fragen, dann wenden Sie sich bitte direkt an Marc Lutzmann, Abteilungsleiter Bau der Gemeinde Unterägeri – 041 754 55 23 oder per E-Mail marc.lutzmann@unteraegeri.ch.

1.  
Worum geht es bei der Ortsplanungsrevision?

In der Ortsplanungsrevision wird die künftige räumliche Entwicklung von Unterägeri geplant. Es wird festgelegt, in welchen Zonen wie gebaut werden darf. Die Bestimmungen für das Bauen werden auf den aktuellen Stand gebracht. Mit der Revision können die Ziele und Massnahmen der Vorarbeit «Räumliches Bild Ägeri» vom 23. September 2019 weiterentwickelt, ergänzt und in rechtsverbindliche Festlegungen umgesetzt werden. Es kann geklärt werden, in welcher Art und wie in Zukunft gebaut werden kann, wo allenfalls dichter gebaut werden soll und wo nicht. Zusätzlich besteht ein wesentlicher Teil darin, die Bestimmungen auf den aktuellen rechtlichen Stand zu bringen, wie z.B. bezüglich der neuen Anwendung der Ausnützungsziffer.

2.  
Was sind die Schwerpunkte der Revision?

Der Gemeinderat hat folgende Schwerpunkte für die Ortsplanungsrevision gesetzt:

  • Weitsichtige Zentrumsplanung: Ein aktives Dorfleben wird durch die Aufwertung des Zentrums zu einem charmanten Dorfkern mit einladender Atmosphäre, gestärkt.
  • Generationenprojekt verfügbarer Wohnraum: Es soll bezahlbarer Wohnraum für alle Altersgruppen und besonderes für junge Erwachsene, die in Unterägeri aufgewachsen sind, in zentrumsnahen Gebieten geschaffen werden.
  • Freizeit und Erholung am See: Der See soll durch die neue Seepromenade und die Nutzung des Potentials der Seefeldwiese erlebbar gemacht werden. Zur besseren Erreichbarkeit des Sees aus den Wohnquartieren am Hang soll ein Schrägaufzug dienen.
  • Mobilität zu Fuss und mit dem Velo: Durch die Seepromenade entsteht eine attraktive Fusswegverbindung nach Oberägeri. Wichtige Verbindungsstrecken für Velofahrende werden verbessert, Abstellplätze und Mietvelostationen an zentralen Lagen geschaffen.
  • Arbeitsschwerpunkte: Für die kommenden 15 Jahre sollen attraktive Flächen für Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe gesichert werden.
3.  
Von welchem Wachstum der Einwohner- und Arbeitsplatzzahlen kann ausgegangen werden?

Der kantonale Richtplan geht von einer Einwohnerzahl von 10’000 Personen für das Jahr 2040 aus. Er zielt auf ein jährliches Wachstum von 0,6 % pro Jahr, in den Jahren 2010 – 2018 hat dieses jeweils 1 % betragen.

Stand 2018
8’868 Einwohner
3’354 Beschäftigte

Stand 2040
10’000 Einwohner

4.  
Wer entscheidet über die Ortsplanung?

Nach dem Abschluss des öffentlichen Dialogs wird die Ortsplanung voraussichtlich im Frühjahr 2022 von der Bevölkerung in einer Abstimmung beschlossen. Davor erfolgt die öffentliche Auflage. Über die Einwendungen entscheidet ebenfalls der Souverän auf Grund der Anträge des Gemeinderates. Der Regierungsrat der Kantons Zug genehmigt die Ortsplanung nach dem Beschluss durch den Souverän und setzt sie in Kraft.

5.  
Wie wird die Bevölkerung in die Planung eingebunden?

Während des ganzen Prozesses wird die Bevölkerung regelmässig im Rahmen der öffentlichen Dialoge über den Stand der Arbeiten eingebunden. Zudem begleiten die Kommissionen der Gemeinde die einzelne Schwerpunkte direkt. Die Gemeinde nimmt auch Kontakt mit Direktbetroffen auf, wenn dies angezeigt ist.

6.  
Was ist die Ortsplanungskonferenz?

An einer Veranstaltung diskutiert eine grosse Runde aus Vertretern der Parteien, Interessierten und Betroffenen über den aktuellen Stand der Erarbeitung des Gesamtpaketes Ortsplanungsrevision. Dabei geben sie der Gemeinde eine Rückmeldung zu den Arbeiten.

Die Resultate der Konferenz werden anschliessend in einem öffentlichen Dialog diskutiert.

7.  
Was ist die digitale E-Mitwirkung?

Damit die Bevölkerung auch unabhängig von den geplanten öffentlichen Veranstaltungen ein Feedback geben kann, wird über die Plattform ortsplanung-unteraegeri.ch jeweils eine digitale Mitwirkungsmöglichkeit geschaffen. Diese Möglichkeit wird nach jeder öffentlichen Veranstaltung für eine gewisse Zeit angeboten. Damit soll die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung vergrössert werden.

8.  
Welche Auswirkungen hat die Ortsplanungsrevision für mich als Grundeigentümer?

Die Ortsplanungsrevision regelt für die nächsten 15 Jahre die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Grundeigentümer. Es ist wichtig, dass diese sich mit der Planung auseinandersetzen. Vieles wird sehr ähnlich bleiben, es kann aber sein, dass sich für einzelne in Bezug auf zukünftige Bauvorhaben Veränderungen, wie z. B. mehr Ausnützung, dafür mehr Qualität in der Umgebung und ähnliches ergeben. Eine aktive Auseinandersetzung mit der Ortsplanung wird allen Grundeigentümer im Rahmen der angebotenen Mitwirkungsmöglichkeit empfohlen.

9.  
Welche Vorteile entstehen mit der revidierten Ortsplanung für die Bevölkerung?

Die Ortsplanung will neue Entwicklungsmöglichkeiten für Junge und Familien innerhalb der bestehenden Siedlungen schaffen und den Baulandbedarf reduzieren. Es wird versucht Plätze aufzuwerten und ein lebendiges Zentrum entlang der Zugerstrasse zu schaffen. Die Seezugänglichkeit soll verbessert und der Verkehr erträglicher gemacht werden. Die Baubestimmungen schaffen Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Vorbildliches Bauen in den einzelnen Dorfteilen soll gefördert werden.

10.  
Bei wem muss ich mich mit meinem Anliegen melden?

Die Ortsplanung wird von der Abteilung Bau koordiniert.
Ihre Kontaktperson ist der Leiter, Marc Lutzmann.

Er beantwortet Ihre Fragen soweit als möglich oder leitet Sie an die zuständigen Gremien weiter.

marc.lutzmann@unteraegeri.ch
041 754 55 23