Ablauf der Ortsplanungsrevision
Die Ortsplanungsrevision ist ein umfassendes und wichtiges Projekt. In 10 Etappen kommen wir gemeinsam zum Ziel.
In einer öffentlichen Umfrage hat der Gemeinderat das «Räumliche Bild Ägeri» Anfangs 2020 zur Diskussion gestellt. Die fünf Themen zur Entwicklung des Ägeritals, die zusammen mit Oberägeri erarbeitet wurden, haben grosse Zustimmung erhalten. Diese Schwerpunkte werden in der Ortsplanungsrevision nun vertieft und konkretisiert.
Die erarbeiteten Resultate zu den Schwerpunktthemen, werden an der Ortsplanungskonferenz vorgestellt und diskutiert. Die Ortsplanungskonferenz besteht aus Vertretern der Parteien, Betroffenen und Interessierten, die vom Gemeinderat ausgewählt werden. Die Konferenz verfasst eine Stellungnahme für den nachfolgenden öffentlichen Dialog der Zwischenresultate.
Termin: Samstag, 29. August 2020, 8.30 Uhr
Die Resultate zu den Schwerpunktthemen werden öffentlich vorgestellt und diskutiert. Es können Feedbacks gegeben werden, die in die Erarbeitung der Ortsplanungsunterlagen einfliessen.
An der Ortsplanungskonferenz II werden Entwürfe zu Bau- und Zonenordnung und zum gemeindlichen Verkehrrichtplan vorgestellt und diskutiert.
Termin: Samstag 8. Mai 2021, 8.30 Uhr
Die Inputs aus der Ortsplanungskonferenz werden in die Vorlage eingearbeitet.
Die fertig ausgearbeitete Vorlage aus dem Dialog wurde als Gesamtes ab 3. September bis 25. Oktober 2021 zur öffentlichen Mitwirkung freigeschaltet.
Die eingegangen Anträge werden nun bis Februar 2022 durch die Gemeinde ausgewertet.
Die vom Gemeinderat beschlossenen Entwürfe zur Ortsplanung werden dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Dieser prüft die Rechtsmässigkeit und die Übereinstimmung mit dem kantonalen Richtplan.
Nach der Rückmeldung vom Kanton wurden die Entwürfe zur Ortsplanung entsprechend angepasst und erneut zur Vorprüfung eingereicht.
Die Unterlagen werden voraussichtlich ab dem 25. August 2023 öffentlich aufgelegt, wenn der Prüfungsbericht des Kantons vorliegt.
Der Gemeinderat trifft Entscheidungen zu den Einwendungen und den Vorbehalten des Kantons. Die bereinigten Dokumente werden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zum Beschluss vorgelegt.
Der Ortsplanungsrevision wurde am 3. März 2024 zugestimmt.
Die vom Stimmbürger beschlossenen Unterlagen werden vom Kanton genehmigt und in Kraft gesetzt.